23. Januar 2023

4 Gründe, die dafür sprechen, dass pflanzliche Produkte Tierbezeichnungen im Namen tragen dürfen

Kürzlich hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem wegweisenden Urteil entschieden: Die Verwendung von Tierbezeichnungen auf der Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln aus – in diesem spezifischen Falle Erbsenprotein – sei angesichts der konkreten Produktaufmachung keine Täuschung der Konsument*innen. Dass dieser Entscheid nun ans Bundesgericht weitergezogen wird, ist ernüchternd. Es gibt schliesslich genug Gründe, die dafür sprechen, dass pflanzliche Produkte Tierbezeichnungen im Namen tragen dürfen.

1. Vertrautheit

Wir alle werden von klein auf von Produkten, deren Geschmack, Konsistenz und Marketing geprägt. Die meisten Menschen, die sich vegan ernähren, haben zuvor Tierprodukte gegessen. Deren Namen spielen demnach heute eine wichtige Rolle bei der unterbewussten Wahl. Schliesslich können Produktnamen Vorlieben und Erinnerungen wecken, bevor wir das Produkt überhaupt probieren. Durch die Verwendung ähnlicher Namen für vegane Alternativen können Verbraucher*innen eine vertraute Verbindung herstellen und sich eher bereit erklären, sie auszuprobieren.

2. Vergleichbarkeit

Indem vegane Alternativen Bezeichnungen wie «Chicken» oder «Beef» im Namen tragen, können sie leichter mit ihren tierischen Gegenstücken verglichen werden, was es den Verbraucher*innen erleichtert, die Ähnlichkeiten und Unterschiede zu verstehen. So ist es schliesslich deutlich einfacher einzuordnen, was man mit einem «veganen Schinkengipfeli» anfangen kann als mit einem «gefüllten Blätterteighalbkreis mit Tofu-Erbsen-Mix-Füllung», oder?

3. Förderung

Wenn die Verbraucher*innen sich aufgrund von Vertrautheit und Vergleichbarkeit veganer Produkte öfter zum Kauf solcher Alternativen entscheiden, kommt dies nicht nur den Tieren zugute, sondern auch unserer Umwelt. Wenn ein Burger aus Rindfleisch 15 Mal mehr Wasser verbraucht und 18 Mal mehr CO2-Äquivalente ausstösst als ein Patty aus Soja, sollte der Verkauf der pflanzlichen Alternative vom Bund dann nicht gefördert statt gebremst werden?

4. Transparenz

Die Fleischindustrie  argumentiert gerne damit, dass Verbraucher*innen durch die Verwendung von Tierbezeichnungen für pflanzliche Produkte getäuscht werden könnten. Dabei weisen Bezeichnungen wie «veganes Chicken» oder «veganes Beef» klar auf das Produkt hin und helfen den Konsument*innen schnell und einfach zu erkennen, dass es sich um eine vegane Alternative handelt. Und sowieso: Dass sich ausgerechnet die Fleischindustrie dem Argument der Täuschung bedient, ist geradezu lächerlich. Schliesslich gaukeln sie Fleischesser*innen noch immer vor, dass ein Tier nach einem glücklichen und artgerechten Leben, am besten auf einer saftigen grünen Wiese, geschlachtet wird. Das ist eine gewollte Illusion, welche die Konsument*innen über das unsagbare Leid der «Nutztiere» hinwegtäuscht.

Wie auch immer das Bundesgericht in diesem Fall schlussendlich entscheidet: Es wird die Position und Zukunft von alternativen Proteinen in der Schweiz massgeblich beeinflussen. Deshalb geht das Urteil auch weit über den aktuellen Fall rund um die Verpackung der Firma Planted hinaus.

Wie denkst du darüber? Sollte es erlaubt sein, dass pflanzliche Produkte Tierbezeichnungen im Namen tragen?

Quellen:

  • Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich:  vgrzh.djiktzh.ch (23.01.2023)

  • Studie zum Wasserverbrauch: Ertug Ercin et al. (2012): The water footprint of soy milk and soy burger and equivalent animal products. In: Ecological Indicators, Volume 18, Seiten 392-402. Abgerufen unter: sciencedirect.com (23.01.2023)

  • Studie zum CO2-Ausstoss: Poore et al. (2018): Reducing food’s environmental impacts through producers and consumers. In: Science, Volume 360, Issue 6392, Seiten 987-992. Abgerufen unter: science.org (23.01.2023)

  • Beitragsbild: Tamedia AG / zueriost.ch

Mitglied werden

Wusstest du, dass sich die Vegane Gesellschaft Schweiz aus Spenden und Mitgliedschaften finanziert?
Unterstütze uns noch heute mit einer Mitgliedschaft und hilf uns, den Veganismus in der Schweiz mit professioneller Öffentlichkeit-sarbeit und spannenden Projekten zu fördern!

1 Kommentar

guest
Manuel
Manuel
vor 1 Jahr

Tatsache ist, das die Bezeichnung gegen das geltende Recht verstösst. Unabhängig davon ob das Recht gut oder schlecht ist.
Es gibt Prozesse (parlamentarischen Vorstoss, usw.) mit welchen man diese Regeln ändern kann, klar die benötigen leider in der Schweiz oftmals länger.
Was ich persönlich dagegen nicht gut finde neu auf einen Markt zu kommen, an den sich die meisten Player (Coop verstösst mit Yolo ebenfalls gegen dieses geltende Recht) an die Regeln halten. Und zu erwarten, dass man sich über die Regeln stellen kann. So nobel auch die Verbreitung von vegangen Produkten ist.