Ja zur Massentierhaltungs-Initiative
Am 12. Juni 2018 war die Vegane Gesellschaft Schweiz mit dabei, als die Massentierhaltungs-Initiative in Bern lanciert wurde. Bei einer allfälligen Annahme an der Urne würde die Initiative das Tierleid in der Schweiz nicht komplett verhindern – jedoch stark reduzieren. Deshalb ist sie ein Schritt in die richtige Richtung und wird auch von der Veganen Gesellschaft Schweiz unterstützt. Hier erfährst du warum.
Die nationale Initiative zur Massentierhaltung, die vom Verein Sentience Politics lanciert wurde, fordert die Abschaffung der Massentierhaltung in der Schweiz. Obwohl uns die Fleisch-, Milch- und Eierindustrie weismachen will, dass in der Schweiz die Tierhaltung vorbildlich ist, fristen viele Tiere ihr Dasein in beengten Ställen und unter Tausenden bis Zehntausenden von Artgenossen, ohne – wie beispielsweise im Fall von Schweinen – je in ihrem kurzen Leben das Tageslicht zu erblicken. Wo Rentabilität im Vordergrund steht, bleiben oftmals die Grundbedürfnisse der Tiere auf der Strecke. Die Massentierhaltungsinitiative würde systematische «Verletzungen des Tierwohls aus Effizienzgründen» verbieten, was das Ende der konventionellen Tierhaltung bedeuten könnte.
Warum gibt es dann diese Art der Haltung überhaupt noch?
…fragst du dich vielleicht. Denn die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet eine «artgerechte Tierhaltung» und lehnt Massentierhaltung ab. Die meistgekauften Tierprodukte stammen jedoch widersprüchlicherweise aus industrieller Nutztierhaltung. Das liegt einerseits am fehlenden Bewusstsein, da Stalltüren in der Regel für die Öffentlichkeit verschlossen bleiben, aber andererseits auch an den hohen Werbeausgaben, mit welchen die Fleisch- und Milchverbände den Konsument*innen eine heile Welt in ihren Ställen vorgaukeln.
Die Folgen der Initiative
Die Annahme der Initiative hätte eine starke Reduzierung der zugelassenen Zahl von Nutztieren wie Hühnern, Rinder und Schweinen pro Betrieb zur Folge, und landwirtschaftliche Betriebe müssten ihre Haltungs- und Zuchtbedingungen stark verbessern – beispielsweise durch das Gewähren von Auslauf und mehr Platz für die Tiere. Auch würden Hochleistungszüchtungen verboten, weil sie dem Tierwohl entgegenstehen. Die Regelung würde auch für Importprodukte gelten.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Natürlich würde sich die Vegane Gesellschaft Schweiz die komplette Abschaffung der ausbeuterischen Tiernutzung wünschen und dies lieber heute als morgen. Diese Forderung hätte zum jetzigen Zeitpunkt jedoch leider keine Chance – weder politisch, noch in der Bevölkerung. Deshalb unterstützt die Vegane Gesellschaft Schweiz die Massentierhaltungs-Initiative: Denn wenn innerhalb der nächsten anderthalb Jahren 100’000 Unterschriften zusammen kommen, wird national über die Initiative abgestimmt werden. Dann besteht die Chance, dass endlich öffentlich darüber diskutiert werden muss, wie problematisch die aktuellen Tierhaltungsbedingungen wirklich sind (was vielen Menschen nicht bewusst ist), und welche Auswirkung die Tiernutzung auf das Wohlergehen von Tieren, Gesundheit und Umwelt hat. Sentience Politics hat somit mit dieser Initiative einen Schritt auf politischer Ebene gewagt, der realistische und zukunftsweisende Veränderungen bringen könnte in Bezug auf das Verhältnis der Gesellschaft zu Tieren. Die Initiative wird deshalb von vielen Menschen und Organisationen unterstützt. Auch von uns. Und auch von dir?
Mehr Informationen zur Massentierhaltungs-Initiative gibt es hier: www.massentierhaltung.ch
«Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
Nationale Volksinitiative
neu Art. 80a BV (Landwirtschaftliche Tierhaltung)
- Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.
- Massentierhaltung bezeichnet eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
- Der Bund legt die Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.
- Der Bund erlässt Vorschriften über den Import von Tieren und Tierprodukten zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.
Art. 197 BV (Übergangsbestimmungen)
neu Ziff. ### Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Art. 80a BV können Übergangsfristen für die Transformation der landwirtschaftlichen Tierhaltung von maximal 25 Jahren vorsehen. Die Ausführungsgesetzgebung orientiert sich bezüglich Würde des Tiers an Bio Suisse Standards (mindestens Stand 2018). Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Art. 80a BV nach dessen Annahme nicht innert 3 Jahren in Kraft getreten, erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
Quellenangaben